Veranstaltung: | KMV_HSK |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand GRÜNE HSK (dort beschlossen am: 24.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.04.2025, 15:10 |
A1: Delegationen flexibler wählbar machen
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
In §6 Absatz 3 der Satzung des Kreisverbandes wird der Satz "Ersatzdelegierte
können auch auf Mitgliederversammlungen gewählt werden." durch den Zusatz
"Delegierte und..." ergänzt. Entsprechend hieße der Passus dann: "Delegierte und
Ersatzdelegierte können auch auf Mitgliederversammlungen gewählt werden."
Begründung
Bisher können laut Satzung Delegierte nur auf Jahreshauptversammlungen stattfinden. Da diese nur einmal im Jahr stattfinden, ergibt sich darauf insbesondere mit Blick auf die Landesdelegiertenkonferenz im Mai zu dieser LDK werden aus rechtlichen Gründen nur die Delegierten zugelassen, die nach dem 1. August 2024 gewählt worden sind. Siehe: https://gruene-nrw.de/hinweise-zur-wahl-der-delegierten-fuer-den-ruhrparteitag Das Problem: Unsere LDK-Delis sind am 4. Juli 2024 gewählt, so dass der KV diese Frist knapp verpasst. Unsere nächste JHV liegt aber nach der LDK. Um solche Fristen- und Koordinierungsprobleme zukünftig zu vermeiden, schlägt der Kreisverbandsvorstand vor, den entsprechenden Passus in der Satzung abzuändern